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BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87 |
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- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Da auch bei Ehegatten für die Anwendung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG die Feststellung genügt, daß sie verheiratet sind und zusammenleben, ohne daß die Qualität ihrer persönlichen Beziehungen eine Rolle spielt, kann bei der angeordneten Gleichbehandlung für gleichartig zusammenlebende unverheiratete Paare, zwischen denen rechtlich eine Ehe grundsätzlich möglich ist, iS des § 137 Abs. 2a AFG nichts wesentlich anderes gelten (vgl dazu auch BVerfGE 9, 20, 32).Sie wird, wie das BVerfG bereits ausgeführt hat, "von dem Grundsatz beherrscht, daß nicht möglicherweise bestehende Rechtsansprüche, sondern die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen maßgebend sind" (BVerfGE 9, 20, 29).
Das BVerfG hat es schon 1958 abgelehnt, geschlechtliche Beziehungen zwischen den Partnern als - ggf festzustellendes - Tatbestandsmerkmal im Rahmen von Rechtsvorschriften über staatliche Hilfe bei Arbeitslosigkeit zuzulassen (vgl BVerfGE 9, 20, 32 ff).
Die Verfassungsmäßigkeit des § 149 Abs. 5 AVAVG hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 20) bejaht.
Wie schon ausgeführt, ist diese Unterhaltspflicht nicht das für die Beachtung des Art. 3 Abs. 1 GG maßgebliche Vergleichselement, sondern die beiden Gemeinschaften gemeinsame Art des "Wirtschaftens aus einem Topf" (so schon BVerfGE 9, 20, 32).
Auch dies entspricht der Betrachtung des BVerfG (vgl BVerfGE 9, 20, 34).
Die Berechtigung typisierender Regelungen bei der Bedürftigkeitsprüfung ergibt sich aus den praktischen Erfordernissen der Verwaltung, die einerseits in jedem Einzelfall das Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, andererseits aber in kurzer Zeit eine Vielzahl von Fällen zu bewältigen hat (BVerfGE 9, 20, 32).
Die Beschränkung der Anwendung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG auf eheähnliche Gemeinschaften im oa Sinn entspricht diesem Recht zur verfassungsgemäßen Typisierung (ebenso: BVerfGE 9, 20, 31, 32; BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4 und 6/84, S 17).
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
In der Begründung zum Regierungsentwurf des 7. AFG- ÄndG ist deshalb dazu (…aaO) ausgeführt, daß mit der Einfügung dieser Bestimmung dem Beschluß des BVerfG vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1) Rechnung getragen werden soll.Entspricht in solchen Fällen die Gleichbehandlung dem Verfassungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, folgt daraus zugleich, daß Art. 3 GG hierdurch nicht wegen fehlender Gleichbehandlung im übrigen verletzt ist; denn das Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG beschränkt die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Rahmen des Art. 3 GG jedenfalls dann, wenn Gleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Personen zur Vermeidung von Nachteilen für die Ehe unumgänglich ist (vgl BVerfGE 67, 186, 195 ff).
des Grundgesetzes im Beschluß vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1) für erforderlich angesehen.
Dieses gesetzgeberische Programm ist an tatsächlichen Schwierigkeiten gescheitert, wie das BVerfG in seinem Beschluß vom 10. Juli 1984 (aaO) eindrucksvoll dargelegt hat.
- BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
§ 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).
Dieser Umstand und die Tatsache, daß die Vorschrift des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG bewußt von den unterhaltsrechtlichen Rege- lungen des BGB abweicht (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14), rechtfertigt die Einbeziehung eheähnlicher Gemeinschaften in die typisierende Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG; denn ebensowenig wie bei Ehegatten ist bei eheähnlichen Gemeinschaften, in denen gemeinsam gewirtschaftet wird, im Einzelfall feststellbar, wer von wem und in welchem Umfang Geldleistungen iS des § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG erhalten hat.
Nr. 2 geht auf die Erkenntnis zurück, daß in Haushaltsgemeinschaften von Eheleuten "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und deshalb die Bedürfnisse der Partner aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).
- BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75
Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung - …
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Entscheidend ist nach Meinung des BVerwG, ob - wie in einer echten Ehe "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (BVerwGE 15, 306, 312 f; 52, 11, 12 f).Notwendig ist dabei nicht, daß sämtliche in Betracht kommenden Merkmale oder Indizien in jedem Einzelfall vorlie- gen; ausreichend ist es, wenn im Einzelfall genügend Anhaltspunkte vorhanden und festgestellt sind, die trotz des Fehlens anderer Merkmale den Schluß auf das Bestehen einer ehetypischen gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtfertigen (vgl auch dazu BVerwGE 52, 11, insbes S 14, 15).
- BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73
Verfahrensgegenstand - Bescheid - Erwerbsfähigkeit - Rente - Ablehnung des …
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Indes soll die Regelung des § 96 Abs. 1 SGG der Prozeßökonomie dienen und nach den Intentionen des Gesetzgebers nicht eng ausgelegt werden (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2).Deshalb geht die Rechtsprechung (BSGE 5, 13; BSG Urteil vom 16. Februar 1966 - 1 RA 153/63 - BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) davon aus, daß die in § 96 Abs. 1 SGG genannte Rechtsfolge bereits dann eintritt, wenn der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff des anhängigen Rechtsstreits beeinflussen kann.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Bei einer Lücke handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes (vgl BVerfGE 34, 269, 286 f; BSGE 25, 150, 151; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 5. Aufl 1983 S 354 f, 358). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84
Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die …
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Zwar trifft es zu, daß der Entschluß, in Gemeinschaft mit einem anderen zu leben, als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG genießt (vgl BGHZ 92, 213, 219) und daß die Einkommensanrechnung die Gründung eheähnlicher Gemeinschaften unter Umständen behindern kann, übrigens auch die Schließung von Ehen. - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Letzteres ist der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückverlegt wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264 f; 8, 274, 304). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
Mithin genügt eine Übereinstimmung in den wesentlichen Elementen (BVerfGE 42, 64, 72). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963
- BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
Verschollenheitsrente
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
- BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61
Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
- BFH, 27.08.1971 - VI R 206/68
Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten
- BFH, 09.03.1973 - VI R 396/70
Ehe im Sinne des Einkommensteuerrechts; dauerndes Getrenntleben von Ehegatten …
- Drs-Bund, 10.02.1956 - BT-Drs II/2101
- BSG, 16.02.1966 - 1 RA 153/63
- Drs-Bund, 27.09.1956 - BT-Drs II/2714